09.05.2025

Änderung im Förderungsreglement

Neu gibt es einen Ehrenbeitrag für frisch erreichte Doktortitel und MAS (Master of Advanced Studies). Anträge müssen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss eingereicht werden.

Förderungs- und Finanzierungsreglement

Die Grundlage für die Entscheide des Stiftungsrates bilden übergeordnet die Statuten und im Detail das Förderungs- und Finanzierungsreglement der Dettling Stiftung. Den Rahmen geben folgende Bestimmungen: 

- mehrjährige, nicht berufsbegleitende Erstausbildung an Schweizer Universitäten, Fachhochschulen und Höheren Fachschulen.

- mehrsemestrige, berufsbegleitende Weiterbildung, die zu einem eidgenössischen Diplom auf mindestens Niveau 6 des nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) führt.

- Anträge müssen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss eines Semesters eingereicht werden. Maximal werden 8 Semester unterstützt.

Ergänzung im 2024

Die Bildungslandschaft verändert sich dynamisch. Der Stiftungsrat ist bemüht, Statuten und Reglemente laufend an die aktuelle Situation anzupassen. Deshalb empfiehlt es sich, einen Antrag zu stellen, auch wenn eine Aus- oder Weiterbildung hier nicht aufgeführt ist.  Im 2024 haben wir auf diese Weise Lücken bei den Weiterbildungen auf höchstem Level festgestellt. Deshalb gibt es seither einen Ehrenbatzen für frisch verliehene Doktortitel und aktuelle Abschlüsse auf MAS-Stufe (Master of Advanced Studies). CAS und DAS werden nicht unterstützt.

Mehr über NQR:
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/mobilitaet/nqr.html

Liste der nach NQR eingestuften Abschlüsse:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/269/de

Übersicht Bildungswesen
Übersicht Bildungswesen

Quelle: https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/2800

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